Mit der genauen Analyse des Ortes und des direkten Umfeldes beginnt die Entwicklung von neuem Baurecht. Die Freiheiten für die Bauherren, die mit einem schlanken Bebauungsplan erreicht werden sollen, führen im Ergebnis leider häufig zu völliger Beliebigkeit, die der Entwicklung eines ortstypischen Bilds unmöglich machen. Zu beklagen ist die völlige Austauschbarkeit der allermeisten Neubaugebiete. Die Alternative liegt in einem ausgewogenen Verhältnis von Regeln, die wahrnehmbare Strukturen herstellen, städtebauliche Räume erkennen lassen und die notwendigen Freiheit für die Gestaltung von individuellen Gebäuden lässt.
Im ländlichen Bereich wird die Innenentwicklung der Dörfer und Mittelzentren immer wichtiger. Die unkritische Ausweisung von Baurecht über die letzten Jahrzehnte führte zur systematischen Überalterung der innerörtlichen Zentren. Erschwerend kommt der Strukturwandel im Einzelhandel und der Landwirtschaft hinzu.
Bei der Umsetzung der gefundenen städtebaulichen Konzepte geht es auch darum, die Verfahren durch die Vorgaben des Baugesetzbuches schnell, rechtssicher und effizient durchzuziehen. Hier ist lange Erfahrung mit Kommunen, Verwaltungsrechtlern und Fachgutachtern von großem Vorteil. Die Schnittstelle zur Projektsteuerung ergibt sich bei der Gestaltung und Ausarbeitung von städtebaulichen Verträgen, die für die Investoren häufig die entscheidenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festlegen.